Mit der am 25. Februar 2026 vom Bundesrat beschlossenen Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) sowie der revidierten Lärmschutz-Verordnung (LSV) per 1. April 2026 hat die Schweiz einen bedeutenden Schritt in Richtung zukunftsfähige, gesunde und raumplanerisch sinnvolle Bauentwicklung gemacht.
Als führender Hersteller von Komfortlüftungsanlagen begrüssen wir diese Anpassungen ausdrücklich und sehen darin ein klares Bekenntnis zu modernen, nachhaltigen und gesundheitsorientierten Wohnkonzepten.

Die neuen Regelungen schaffen jene Klarheit und Rechtssicherheit, die Gemeinden, Planungsbehörden, Bauherren und Architekten seit Langem benötigen.
In vielen urbanen Gebieten stehen wachsende Lärmemissionen dem dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gegenüber. Die Revision ermöglicht nun, beide Interessen sinnvoll miteinander zu verbinden.
Durch die präzisierte gesetzliche Grundlage können Gemeinden künftig auch in lärmbelasteten Gebieten Baubewilligungen erteilen – vorausgesetzt, die Lärmgrenzwerte werden eingehalten oder geeignete Lärmschutzmassnahmen sind vorgesehen.
Besonders wichtig: Wenn technische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wären, wird nun unter klar definierten Voraussetzungen dennoch eine Baubewilligung möglich. Hier kommt die kontrollierte Wohnraumlüftung als mögliche und anerkannte Lärmschutzmassnahme ins Spiel.
Die Verordnung erkennt offiziell an, was Fachleute schon lange wissen: Komfortlüftungsanlagen können in lärmbelasteten Lagen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner sicherstellen, ohne dass Fenster dauerhaft geöffnet werden müssen.
Gesunde Raumluft, unabhängig von Verkehrs- oder Umgebungslärm

Energieeffiziente Gebäude, die Lüftungswärmeverluste minimieren

Neue Möglichkeiten für dringend benötigten Wohnraum

Unterstützung thermischer Behaglichkeit

Der Bundesrat betont, dass künftig auch Freiraumgestaltung und Wohnqualität zwingend berücksichtigt werden müssen. Komfortlüftungsanlagen leisten dazu einen zentralen Beitrag.


Die Einführung der revidierten LSV setzt ein starkes Zeichen für verdichtetes, gesundheitsorientiertes Bauen in der Schweiz. Wir sind bereit, diesen Weg aktiv mitzugestalten – mit innovativen Systemen, technischer Expertise und der Überzeugung, dass gesunde Raumluft ein Grundrecht ist.
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