Weil dieser Gesetzesbeschluss ein klares Bekenntnis zu modernen, nachhaltigen und gesundheitsorientierten Wohnkonzepten darstellt. Und weil diese Regelung zum ersten Mal echte Rechtssicherheit schafft, die Gemeinden, Planungsbehörden, Bauherren und Architekten seit Langem benötigen. In vielen urbanen Gebieten stehen wachsende Lärmemissionen dem dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum gegenüber.
Die Revision ermöglicht nun, beide Interessen sinnvoll miteinander zu verbinden. Durch die präzisierte gesetzliche Grundlage können Gemeinden künftig auch in lärmbelasteten Gebieten Baubewilligungen erteilen – vorausgesetzt, die Lärmgrenzwerte werden eingehalten oder geeignete Lärmschutzmassnahmen sind vorgesehen.
Wenn technische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte nur mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wären, wird nun unter klar definierten Voraussetzungen dennoch eine Baubewilligung möglich.
Und hier kommt die kontrollierte Wohnraumlüftung ins Spiel. Denn endlich wird nun offiziell anerkannt, was Fachleute schon lange wissen: Komfortlüftungsanlagen können in lärmbelasteten Lagen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner sicherstellen, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen.
Damit wird die kontrollierte Wohnraumlüftung zu einem entscheidenden Bestandteil einer ganzheitlichen Lärmschutzstrategie für dichte, urbane Siedlungsstrukturen. Sie ist sozusagen auf dem Weg zu einer Schlüsseltechnologie im modernen Lärmschutz!
Thomas Klink, Product Manager Komfortlüftung, Zehnder Group Schweiz AG

Das Potential ist enorm. Allein in Zürich konnten laut einer aktuellen Schätzung in den letzten Jahren ungefähr 3.000 Wohnungen, die alle kurz vor der Baubewilligung standen, nicht realisiert werden. Es handelte sich dabei mehrheitlich um Wohnungen von Baugenossenschaften.
Wie viele Neubauwohnungen bzw. lärmsanierte Wohnungen in der gesamten Schweiz in den letzten Jahren nicht realisiert werden konnten, lässt sich nur erahnen. Aber es dürften sicherlich um die 10.000 Wohnungen sein, die bei der aktuellen Wohnungsknappheit der Stadt schmerzlich fehlen.
Und genau dieses Anforderungsprofil an die Leistungsfähigkeit moderner Haustechnik erfüllt die Wohnraumlüftung in vorbildlicher Weise.
Denn Lüftungsgeräte ...
Die neue Lärmschutz-Verordnung sorgt zukünftig für mehr Lebensqualität in lärmintensiven Zonen und urbanen Ballungsräumen. Eine Schlüsselrolle wird dabei die kontrollierte Wohnraumlüftung als anerkannte Lärmschutzmassnahme spielen.

Gesunde Raumluft, unabhängig von Verkehrs- oder Umgebungslärm

Energieeffiziente Gebäude, die Lüftungswärmeverluste minimieren

Neue Möglichkeiten für dringend benötigten Wohnraum

Unterstützung thermischer Behaglichkeit

Mit der revidierten Lärmschutz-Verordnung setzt der Bundesrat ein starkes Zeichen: Für ein verdichtetes Bauen, das nicht zulasten der Gesundheit geht. Für moderne Lösungen, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten der Schweiz orientieren. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation in vielen Regionen eröffnen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten einen echten Mehrwert – für Gemeinden, für Investoren und vor allem für die Bewohner. Das entspricht dem modernen Verständnis einer gesunden, sozial verträglichen Siedlungsentwicklung.
Wir als Branchenpartner sind bereit, diesen Weg aktiv mitzugestalten – mit innovativen Systemen, technischer Expertise und der Überzeugung, dass gesunde Raumluft ein Grundrecht ist.
Herr Klink, wir bedanken uns recht herzlich für dieses Interview!

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